GEMA geht auch gegen UneNeXT vor
GEMA setzt ihr erfolgreiches Vorgehen gegen illegale Musikangebote mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Dienstes UseNeXT fort
Gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires ist der GEMA ein erneuter erfolgreicher Schlag gelungen: Das Landgericht Hamburg erließ am 18. Januar 2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT - nach eigenen Angaben “Europas größter Anbieter für ungefilterten UseNet-Zugang”.
UseNeXT behauptete weiter, auf die ansehnliche Zahl von ca. 1 Mio. Musiktiteln im MP3-Format Zugriff zu gewähren. Der Dienst geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk, das im Vergleich zum herkömmlichen Internet als schneller und sicherer gilt. Zugleich bewarb der Dienstbetreiber seinen entgeltlichen Zugang aber mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte wurden werbemäßig angepriesen. Darüber hinaus bietet der Dienst eine spezielle, ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: “Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires. Sie stellt klar, dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen”. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen sondern darüber hinaus auch den Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 865 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
p2p, urheberrecht usenet

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jetzt gehts rund!
es ist nur eine frage der zeit, bis das ganze eingestellt werden muss…
ein deal
fette abfindung
aus die maus
so seh ich das
Betrieb von UseNeXT durch GEMA-Verfügung nicht betroffen
Die Aviteo Ltd. mit Sitz in München hat gegen die am 22.01.07 von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg noch am gleichen Tag Widerspruch eingelegt. Der Verfügung, die ohne vorherige mündliche Anhörung erlassen wurde, war eine Abmahnung der GEMA vom 19.12.06. vorausgegangen.
Mit dem Beschluss soll es der Aviteo Ltd. vorläufig untersagt werden, mit einzelnen Werken aus dem GEMA-Repertoire den Dienst zu betreiben. Des Weiteren wurde verfügt, dass die Aviteo Ltd. nicht mehr mit möglicherweise missverständlichen Formulierungen werben dürfe, die geeignet sein könnten, Kunden des Dienstes rechtswidrige Nutzungsmöglichkeiten nahe zu legen.
Die Aviteo Ltd. sieht den Betrieb des Dienstes durch die Verfügung nicht betroffen. UseNeXT als reiner Wiederverkäufer von Usenet Zugängen, hat selbst keinen Einfluss auf die Inhalte. Anders als z.B. im Fall RapidShare hostet UseNeXT keine Dateien. Sofern UseNeXT über urheberrechtlich geschützte Dateien im Usenet in Kenntnis gesetzt wird, leitet sie diese Informationen umgehend zur Untersuchung/Löschung an die betroffenen Usenet Provider weiter. Dies ist auch bei den von der GEMA reklamierten Dateien geschehen.
Hinsichtlich der beanstandeten Kommunikation stellt die Aviteo klar, dass man mit der keineswegs Nutzer zu Rechtsverletzungen verleiten habe wollen. Vielmehr verdeutlichen Begriffe wie „ungefiltert“ eine Grundeigenschaft des Usenets. Diese soll es Benutzern ermöglichen, ihre Meinung ohne staatliche und sonstige Filterung äußern zu können. In vielen autoritären Staaten ist das Usenet daher gänzlich verboten.
Dass diese Freiheit von einem kleinen Teil der Nutzer missbraucht werden, könne nie zu 100% ausgeschlossen werden. UseNeXT wird auch weiterhin konsequent kenntlich gemachte Rechtsverstöße an die entsprechenden Usenet Provider weiter leiten. Es könne nicht toleriert werden, dass ein kleiner Teil missbräuchlicher Nutzung ein ganzes System, deren Nutzer und Anbieter ungerechtfertigt in Misskredit bringe.