Abmahn-Gravenreuth geht in den Knast
Der in der IT-Branche für seine Abmahnungen berüchtigte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dem Prozess war ein Rechtsstreit mit der TAZ vorausgegangen.
Im Mai letzten Jahres hatte der Anwalt die Zeitung abgemahnt, da er unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail für den Taz-Newsletter erhalten habe. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die Taz musste dem Anwalt daraufhin 663,71 Euro erstatten.
Trotz erfolgter Bezahlung ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung (taz.de) pfänden. Er gab an, keine Zahlung erhalten zu haben. Gravenreuth selbst sagt nachhinein, die “taz” habe den Verwendungszweck der Überweisung unklar angegeben. Er habe das Geld deshalb anderen noch offenen Forderungen zugeschrieben. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Gravenreuth habe wahrheitswidrig gegenüber dem Vollstreckungsgericht behauptet, er sei nicht bezahlt worden.
Das Gericht hielt eine Geldstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Haftstrafe wurde auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: “Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden”.
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Richtig so! Auch wenn der Typ leider schon wieder aus dem Gefängnis ist, er hat es gewaltig verdient.