Archive for Januar, 2007

Mp3flat.com auch nach Umstellung illegal

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Betreiber

Am 29. Januar 2007 erließ das Landgericht Köln auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Radio-Recorder-Dienstes “Mp3flat.com”. Nach Ansicht des Gerichtes verletzt der Dienst auch in seiner neuen Form nach wie vor die Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger der GEMA.

Entgegen der Einschätzung der Betreiber ist der Dienst “Mp3flat.com” auch nach erfolgter Neugestaltung nicht von der Privatkopieregelung des § 53 UrhG gedeckt. Das Landgericht Köln verbot daher den Betreibern die Vervielfältigung geschützter Musikwerke im Rahmen des Dienstes ohne Zustimmung der GEMA. Die von den Betreibern vorgebrachten Argumente vermochten das Gericht nicht zu überzeugen.

Dr. Harald Heker, Vorstandvorsitzender der GEMA: “Das Landgericht Köln hat der massenhaften Vervielfältigung geschützter Musikwerke unter dem Deckmantel der Privatkopie abermals einen Riegel vorgeschoben. Diensteanbieter lassen bei ihren Geschäftsmodellen meist unberücksichtigt, dass die Nutzung von Werken in einem solchen Ausmaß vollständig zu Lasten der Urheber geht. Die GEMA wird daher weiterhin mit rechtlichen Mitteln gegen solche Dienstebetreiber vorgehen.”

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von ca. EUR 865 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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GEMA geht auch gegen UneNeXT vor

GEMA setzt ihr erfolgreiches Vorgehen gegen illegale Musikangebote mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Dienstes UseNeXT fort

Gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires ist der GEMA ein erneuter erfolgreicher Schlag gelungen: Das Landgericht Hamburg erließ am 18. Januar 2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT - nach eigenen Angaben “Europas größter Anbieter für ungefilterten UseNet-Zugang”.

UseNeXT behauptete weiter, auf die ansehnliche Zahl von ca. 1 Mio. Musiktiteln im MP3-Format Zugriff zu gewähren. Der Dienst geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk, das im Vergleich zum herkömmlichen Internet als schneller und sicherer gilt. Zugleich bewarb der Dienstbetreiber seinen entgeltlichen Zugang aber mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte wurden werbemäßig angepriesen. Darüber hinaus bietet der Dienst eine spezielle, ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: “Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires. Sie stellt klar, dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen”. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen sondern darüber hinaus auch den Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 865 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

pte , gulli

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Italien: Download ist legal

Das höchste italienische Strafgericht hat nach Informationen von AP den Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet für straffrei erklärt, solange nicht beabsichtigt wird, mit diesen Downloads Gewinne zu erzielen.
 
 Mit dieser Entscheidung sollen frühere Entscheidungen gegen 2 Studenten des Turiner Polytechnikums aufgehoben worden sein, die im Jahr 1994 selbst eine Tausch-Netzwerk aufgezogen hatten. Beide waren zuvor zu 1 Jahr Haft verurteilt worden, wobei diese Strafe in der Revision auf 3 Monate gesenkt wurde. Die Urteile wurden durch die neue Entscheidung des Gerichts in Rom aufgehoben.
 
 Doch das betrifft wie gesagt nur den Download der geschützten Werke. Der Upload wird damit nicht legalisiert. Und auch die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen bleibt weiterhin strafbar.
 
 Aber immerhin schweben nun italienische P2P-Nutzer nicht mehr in der Gefahr, für jeden Download in Straf- bzw. nachfolgenden Zivilverfahren zur Kasse gebeten zu werden. Klagen haben nur noch Chancen auf Erfolg, wenn auch der Upload nachweisbar ist, oder wenn die Downloads beispielsweise auf CDs verhökert wurden.

http://www.emule-mods.de/?news=36

GEMA gegen RapidShare Warez

Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln gegen die Betreiber der Dienste rapidshare.de und rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen dieser Angebote erwirkt. Bei beiden Diensten handelt es sich um so genannte “Share-Hoster”. Deren Geschäftsmodell basiert darauf, Speicherkapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit Nutzer beliebige Inhalte in diese Speicher einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Während das Abspeichern der Inhalte für die Nutzer kostenlos möglich ist, verlangt RapidShare für einen komfortablen und störungsfreien Abruf der Inhalte aus seinen Speichern über den “Premium-Download” ein monatliches Entgelt. Insbesondere der Dienst rapidshare.de hatte zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür wurde aber bei der GEMA nicht erworben.

RapidShare versuchte sich bislang stets jeglicher rechtlicher Verantwortung mit der Behauptung zu entziehen, sie hätten keine Kenntnis von den seitens der Nutzer abgespeicherten Inhalten und könnten diese auch nicht kontrollieren.
Die nunmehr von dem Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügungen machen hingegen ganz klar deutlich, dass “die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden” rechtlich nichts daran ändert, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: “Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen, dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben.”

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 865 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

pts , gulli

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Server.met - eMule Server

eMule nutzt wie auch eDonkey die sogenannten Server, um Zugang zum eDonkey-Netzwerk zu bekommen. Man kann sie als Vermittlungsstellen bezeichnen, die Euren eigenen Client am Netz teilhaben lassen und Eure freigegebenen Dateien für andere zur Verfügung stellen.

Im Grunde genommen sind Server also nichts anderes als eine Art Index für alle Dateien, die die zu ihnen verbundenen Nutzer tauschen. Die Suche nach Dateien oder ihren Quellen wird ebenfalls von den Servern erledigt. Es befinden sich keine Dateien auf den Servern!

Ein Serverlisten-Update wird eigentlich nur für den ersten Zugang zum eDonkey-Netzwerk benötigt. Sobald eMule mit einem Server verbunden ist, bietet es eigene, intelligente Funktionen, um die Server zu entlasten - z.B. den Quellenaustausch mit anderen Clients oder das automatische Aktualisieren der vorhanden oder neu hinzugekommen Server.

Fake-Server freie Server.met bekommst Du hier. Die Server-List dazu hier.

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eMule MoDs - mehr Features

Unter einem eMule-Mod (eMule-Modifikation) wird eine Veränderung der quelloffenen Filesharing-Software eMule verstanden.

Weil die GNU-Lizenz für OpenSource verlangt, dass der Quellcode von eMule, genau wie die jedes Mods frei zugänglich sein muss, hat sich eine internationale Modding-Kultur herausgebildet. Jeder, der die Programmiersprache C++ beherrscht, kann eigene Funktionen in eMule implementieren bzw. solche aus anderen Mods übernehmen.

Viele Features, die im Originalen eMule eingebaut wurden stammen ursprünglich aus eMule-MoDs.

Vorteile mancher Mods sind:

  • Webcache-Feature. Dieses erlaubt den Clients, im Client-zu-Client-Datentransfer den Proxyserver des Providers mitzunutzen
  • Beinahe alle Mods beherrschen ein besseres Quellenmanagement
  • Die Möglichkeit zum besseren Release von Files
  • Bessere Erkennung von Leecher- und Community-Mods als der Original-Client
  • Auch Änderungen an der GUI sind nicht unüblich
  • Einige Mods haben eine geringere Prozessor- und/oder Arbeitsspeicher-Auslastung

Eine Übersicht legaler eMule Mods findest du hier.

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eMule - der eDonkey Client

eMule LogoeMule ist ein weitverbreiteter, beliebter und quelloffener Tauschbörsen-Client für das eDonkey2000- und das Kad-Netzwerk. Er wurde als Alternative zu dem ursprünglichen eDonkey-Client entwickelt und um zahlreiche Fähigkeiten erweitert. eMule ist mittlerweile der gebräuchlichste Client für das eDonkey2000-Netzwerk.

eMule ist vorallem als OpenSource frei von Adware und Spyware. Es werden mehrere Netze (eD2k, Quellenaustausch, Kademlia) genutzt. Ein internes Kredit-System gibt Clients, die zu einem anderen Client etwas hochgeladen haben, einen besseren Platz in dessen Warteschlange. eMule verfügt über eine integrierte Datenkompression zwischen eMule- und kompatiblen Clienten

Im Mai 2006 besaß das eDonkey2000-Netzwerk laut Client angeblich knapp über 24 Millionen gleichzeitig aktive Benutzer. Der Wert variierte leicht, da er abhängig von der Tageszeit und dem Wochentag ist. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass mehrere Millionen Benutzer fälschlicherweise durch sogenannte Fakeserver generiert werden. Diese gaukeln falsche Benutzerzahlen vor, um unerfahrene User anzulocken (siehe Manipulierende Server).

Mittlerweile hat das eDonkey2000-Netzwerk FastTrack als größtes Peer-to-Peer-Netzwerk überholt und liegt in Europa an erster, weltweit an zweiter Stelle hinter Bittorrent (Juni 2004). Das ebenfalls von eMule genutzte Kademlia-Netzwerk hat etwa 2 bis 3 Millionen Benutzer, von denen allerdings etwa 97 % gleichzeitig mit einem eDonkey2000-Server verbunden sind.

Seit der Veröffentlichung des eMule-Clients bei SourceForge wurde der Client von dort über 270 Millionen mal heruntergeladen. (Stand: Januar 2007).