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Bald leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern?

Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten Auskunfts-Anprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am Freitag in Berlin stimmten die Länderchefs für die entsprechenden Empfehlungen des Rechtsausschusses. Die Länderkammer fordert demnach eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Hauptzielrichtung des Vorstoßes ist es, Urheberrechtsverletzer im Internet leichter zu enttarnen.Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf zur Umsetzung einer lange umkämpften EU-Richtlinie vorgesehen, erstmals einen Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte wie Zugangsanbieter zum Internet zu schaffen – danach müssen etwa Internet-Provider Auskunft über die Daten von Nutzern gegenüber Rechteinhabern geben, wenn diese den Nutzern Verletzung ihrer Urheberrechte unter anderem an Musik oder Filmen vorwerfen. Diese Auskunftsrechte sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem “gewichtigen Eingriff” in Urheberrechte gegenüber einem “in gewerblichem Ausmaß” tätigen Provider geltend machen können. Der Rechtehalter soll dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen müssen, dass seine Rechte “in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse” verletzt worden sind. Die Regierung hält überdies bei Internetfällen die Einholung einer richterlichen Genehmigung für nötig. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen.

Zugleich wandte sich der Bundesrat auch gegen das Ansinnen der Bundesregierung, mit einer Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Antrag auf ein Auskunftsersuchen die Lahmlegung des Justizapparates durch Urheberrechtsfälle zu verhindern. Dies könne “eine Rechtsverfolgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos erscheinen lassen”.
Darüber hinaus will der Bundesrat der umstrittenen Anzeigenmaschinerie der Firma Logistep eine ausdrückliche rechtliche Basis verschaffen.

Beim Schadensersatz schlagen die Länder vor, dass der Rechteinhaber künftig unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn verlangen können soll. Bisher erhalte dieser in der Praxis häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, sodass für den Verletzer ein Verstoß relativ risikolos sei. Insgesamt hat der Bundesrat so die Forderungen der Phonoverbände schier ohne Abstriche übernommen.

Gekürzte Version des Heise-Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86487

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