Die eMule und eDonkey Server Kriese
Die deutsche Musikindustrie vermeldete am letzten Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe “in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden” (Az. 308 O 273/07) so die IFPI. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber jedoch lediglich, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten. Gleichlautende Beschlüsse haben der IFPI zufolge auch die Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf gegen Server-Betreiber erlassen.
Weil eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen. Laut Urteil hat der Server-Betreiber “willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt”, ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Spätestens nach der Abmahnung der Rechteinhaber habe er demnach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehabt und hätte dann “wirksame Maßnahmen ergreifen” müssen, um diese künftig zu verhindern.
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