Google Chrome kopiert - ähm Portable

Wer Angst vor Googles Datenbunker hat kann sich entweder die eindeutige Client-ID rauslöschen:

Dazu sucht man, ohne dass Chrome läuft, die Datei “Local State” im Google- Installationsverzeichnis unter “User Data” und ersetzt die Strings “client_id” und “client_id_timestamp” etwa durch die Werte, die in der erwähnten Portable-Version eingetragen sind: EBC67FD6-67F4-AEBC-45E0-2A7F45EBC6E0 und 1290204417. Es ist allerdings nicht bekannt, ob dies die einzige Speicherstelle der ID ist….

… oder holt sich die ‘Portable Chrome’, die schon mitunter zig-tausend mal geladen wurde und stets die selbe ID enthält…
>> Chrome Protable


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Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Nach einem Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen könnte der Abmahnwahn zurückgehen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.
 
 Ein Hersteller von Computerspielen, hatte (wie üblich) Strafanzeige gegen einen Tauschbörsennutzer gestellt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anfang 2008 bei der Telekom anhand der dynamischen IP-Adresse die persönlichen Daten des Dateitauschers ermittelt und diese an das Unternehmen übergeben. Der Hersteller mahnte den P2P-Nutzer ab, dieser weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
 
 Den darauffolgenden Antrag auf einstweilige Verfügung wies das LG Frankenthal nun wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Die übermittelten Daten seien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertbarkeit von unter Verletzung von Grundrechten erlangten Beweismittel nicht verwertbar.

 http://www.emule-mods.de/?news=49

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Schlappe für Sony BMG und proMedia

LG Hamburg: Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen: Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest.

Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr 2006 die Titel “Durch die Nacht” und “Symphonie” der deutschen Band Silbermond angeboten wurden. Die Beklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Weder seien die Musikdateien auf ihrem Computer gespeichert noch hätte ein Haushaltsmitglied die vorgeworfene Tat ausgeführt.

 http://www.emule-mods.de/?news=48

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Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten

Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe “ganz erhebliche Konsequenzen” für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur “geringfügige Einschränkungen”.

http://www.emule-mods.de/?news=47

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Die eMule und eDonkey Server Kriese

Die deutsche Musikindustrie vermeldete am letzten Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe “in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden” (Az. 308 O 273/07) so die IFPI. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber jedoch lediglich, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten. Gleichlautende Beschlüsse haben der IFPI zufolge auch die Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf gegen Server-Betreiber erlassen.

Weil eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen. Laut Urteil hat der Server-Betreiber “willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt”, ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Spätestens nach der Abmahnung der Rechteinhaber habe er demnach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehabt und hätte dann “wirksame Maßnahmen ergreifen” müssen, um diese künftig zu verhindern.

Fake-Server freie Server.met bekommst Du hier. Die Server-List dazu hier.

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Abmahn-Gravenreuth geht in den Knast

Der in der IT-Branche für seine Abmahnungen berüchtigte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dem Prozess war ein Rechtsstreit mit der TAZ vorausgegangen.

Im Mai letzten Jahres hatte der Anwalt die Zeitung abgemahnt, da er unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail für den Taz-Newsletter erhalten habe. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die Taz musste dem Anwalt daraufhin 663,71 Euro erstatten.

Trotz erfolgter Bezahlung ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung (taz.de) pfänden. Er gab an, keine Zahlung erhalten zu haben. Gravenreuth selbst sagt nachhinein, die “taz” habe den Verwendungszweck der Überweisung unklar angegeben. Er habe das Geld deshalb anderen noch offenen Forderungen zugeschrieben. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Gravenreuth habe wahrheitswidrig gegenüber dem Vollstreckungsgericht behauptet, er sei nicht bezahlt worden.

Das Gericht hielt eine Geldstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Haftstrafe wurde auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: “Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden”.


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Filesharing = Bagatellkriminalität

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht. 

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH  ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

mehr… Filesharing = Bagatellkriminalität

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alg.exe -ist Datei Spyware oder Virus?

Application Layer Gateway Service. Unterstützung für Internetverbindung für jede Art von Programmen. Internet Connection Sharing/Internet Connection Firewall. Man kann den Service deaktivieren wenn man kein ICS (die Verbindungsfreigabe von XP= Erklärung: Mit der Verbindungsfreigabe kannst du eine DFÜ Verbindung mit anderen Rechnern sharen. Also die DFÜ-Verbindung wie einen Ordner im Netzwerk freigeben und mit anderen Rechnern darauf zugreifen, die keine eigenen Internetzugang haben.) oder die eingebaute Firewall benutzt, ansonsten sollte man den Service per “automatisch” starten und arbeiten lassen. Sollte nicht beendet werden, ansonsten werden alle Internetverbindungen gekappt (bis zum nächsten Neustart oder Login).

Ein ALG ist ein von Windows für andere Programme zu Verfügung gestelltes Gateway. Es existiert also mindesten ein Programm auf deinem Rechner bzw. in deinem Netzwerk, welches sich über das ALG mit der Aussenwelt zu verbinden versucht

Wichtig: Die Datei “alg.exe” befindet sich im Ordner C:\Windows\System32. Wenn das nicht der Fall ist, handelt es sich bei alg.exe um einen Virus, Spyware, Trojaner oder Worm!

Weitere Infos: alg.exe 
Hijackthis


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Probleme mit svchost.exe

Die svchost / svchost.exe ist ein Systemprozess. Mit ihrer Hilfe werden dll - Dateien ausgeführt. Die svchost.exe wird auch mehrmals im Task Manager aufgeführt. Das ist kein Fehler, der Task Manager kann nur nicht alle Prozesse namentlich getrennt aufzuführen.

Als Windows XP-User kann man sich die svchost.exe Prozesse auflisten lassen:
START –> AUSFÜHREN –> ‘cmd‘ eingeben und ENTER drücken. Im Konsolen-/Eingabefenster geben Sie ‘Tasklist/svc | more‘ ein. Die einzelnen Prozesse der svchost.exe werden aufgelistet.

Wichtig: Die svchost.exe sollte nicht mit Prozessen wie z.B. svhost.exe, svchosts.exe, syshost.exe oder svchost2.exe verwechselt werden! Dieses sind Viren. Weitere Dateien mit ähnlichen Namen existieren. Deshalb genau lesen was im Task Manager steht!

Wenn das System fast vollständig ausgelastet ist wegen dieser Prozesse, sollte unbedingt Windows aktualisiert / upgedated werden.

svchost.exe lastet System aus! - Trojaner-Board
CPU Auslastung 99%
HijackThis Anleitung


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RapidShare AG klagt gegen GEMA

Die RapidShare AG reichte heute beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA ein, um Rechtssicherheit für den Betrieb ihres Webhosting-Dienstes rapidshare.com zu schaffen. Das Verfahren dürfte auch für andere Anbieter interessant sein, denn es soll grundsätzlich klären, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern.

Im Mittelpunkt steht die Unterscheidung zwischen Dateien und Musikwerken. Fraglich ist insbesondere, ob sich die Pflichten des File-Hosters darauf beschränken, die Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde, oder ob er gezwungen ist den Zugang zu allen Files zu sperren, die das vom Urheber gemeldete Musikwerk enthalten. Da ein Titel in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden kann, müsste der Anbieter in diesem Fall Inhalte vorab prüfen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Das Telemediengesetz sowie die europäische Gesetzgebung befreien externer Link in neuem Fenster folgtHoster jedoch ausdrücklich von proaktiven Prüfungspflichten.

“Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend”, erläutert Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. “Zum einen sind viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen ungeklärt. Zum anderen können bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird, so wie es das Telemediengesetz - im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - fordert. Beispielsweise haben Konsumenten in vielen Fällen ein Recht auf private Kopien ihrer Musik. Es ist nicht möglich bereits im Vorfeld zu erkennen, ob jemand beabsichtigt den Link zu dieser Datei öffentlich zugänglich zu machen.”

Rapidshare, 1 Click Hoster, GEMA, Raubkopie, PrivatkopieIm März hatte das Landgericht Köln den Widerspruch der RapidShare AG gegen eine einstweilige Verfügung der GEMA zunächst zurückgewiesen. Es hatte jedoch deutlich gemacht, dass der Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt wird, wenn das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Ob das der Fall ist, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt.

Die RapidShare AG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. “Wir sind davon überzeugt, dass der Konflikt mit der GEMA gelöst werden kann und es gleichzeitig möglich ist, Innovationen Rechnung zu tragen”, schließt Chang.

http://www.allnews.de/11-gema-gegen-rapidshare-warez.html

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