Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Nach einem Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen könnte der Abmahnwahn zurückgehen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.
 
 Ein Hersteller von Computerspielen, hatte (wie üblich) Strafanzeige gegen einen Tauschbörsennutzer gestellt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anfang 2008 bei der Telekom anhand der dynamischen IP-Adresse die persönlichen Daten des Dateitauschers ermittelt und diese an das Unternehmen übergeben. Der Hersteller mahnte den P2P-Nutzer ab, dieser weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
 
 Den darauffolgenden Antrag auf einstweilige Verfügung wies das LG Frankenthal nun wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Die übermittelten Daten seien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertbarkeit von unter Verletzung von Grundrechten erlangten Beweismittel nicht verwertbar.

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Schlappe für Sony BMG und proMedia

LG Hamburg: Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen: Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest.

Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr 2006 die Titel “Durch die Nacht” und “Symphonie” der deutschen Band Silbermond angeboten wurden. Die Beklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Weder seien die Musikdateien auf ihrem Computer gespeichert noch hätte ein Haushaltsmitglied die vorgeworfene Tat ausgeführt.

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Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten

Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe “ganz erhebliche Konsequenzen” für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur “geringfügige Einschränkungen”.

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Die eMule und eDonkey Server Kriese

Die deutsche Musikindustrie vermeldete am letzten Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe “in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden” (Az. 308 O 273/07) so die IFPI. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber jedoch lediglich, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten. Gleichlautende Beschlüsse haben der IFPI zufolge auch die Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf gegen Server-Betreiber erlassen.

Weil eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen. Laut Urteil hat der Server-Betreiber “willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt”, ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Spätestens nach der Abmahnung der Rechteinhaber habe er demnach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehabt und hätte dann “wirksame Maßnahmen ergreifen” müssen, um diese künftig zu verhindern.

Fake-Server freie Server.met bekommst Du hier. Die Server-List dazu hier.

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Filesharing = Bagatellkriminalität

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht. 

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH  ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

mehr… Filesharing = Bagatellkriminalität

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Bald leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern?

Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten Auskunfts-Anprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am Freitag in Berlin stimmten die Länderchefs für die entsprechenden Empfehlungen des Rechtsausschusses. Die Länderkammer fordert demnach eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Hauptzielrichtung des Vorstoßes ist es, Urheberrechtsverletzer im Internet leichter zu enttarnen.Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf zur Umsetzung einer lange umkämpften EU-Richtlinie vorgesehen, erstmals einen Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte wie Zugangsanbieter zum Internet zu schaffen – danach müssen etwa Internet-Provider Auskunft über die Daten von Nutzern gegenüber Rechteinhabern geben, wenn diese den Nutzern Verletzung ihrer Urheberrechte unter anderem an Musik oder Filmen vorwerfen. Diese Auskunftsrechte sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem “gewichtigen Eingriff” in Urheberrechte gegenüber einem “in gewerblichem Ausmaß” tätigen Provider geltend machen können. Der Rechtehalter soll dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen müssen, dass seine Rechte “in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse” verletzt worden sind. Die Regierung hält überdies bei Internetfällen die Einholung einer richterlichen Genehmigung für nötig. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen.

Zugleich wandte sich der Bundesrat auch gegen das Ansinnen der Bundesregierung, mit einer Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Antrag auf ein Auskunftsersuchen die Lahmlegung des Justizapparates durch Urheberrechtsfälle zu verhindern. Dies könne “eine Rechtsverfolgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos erscheinen lassen”.
Darüber hinaus will der Bundesrat der umstrittenen Anzeigenmaschinerie der Firma Logistep eine ausdrückliche rechtliche Basis verschaffen.

Beim Schadensersatz schlagen die Länder vor, dass der Rechteinhaber künftig unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn verlangen können soll. Bisher erhalte dieser in der Praxis häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, sodass für den Verletzer ein Verstoß relativ risikolos sei. Insgesamt hat der Bundesrat so die Forderungen der Phonoverbände schier ohne Abstriche übernommen.

Gekürzte Version des Heise-Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86487

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Provider: Speicherung nur 7 Tage

Einem Bericht des IT-Magazins heise online zufolge reduziert die T-Com derzeit die Speicherungsdauer der IP-Adressen von DSL-Nutzern von bisher 80 Tagen auf nun nur noch sieben Tage. Die T-Com habe die Änderung der Praxis zur Speicherung der IP-Adressen bestätigt. Die technische Umsetzung der Maßnahme werde einige Monate beanspruchen.
Die T-Com reagiere damit auf die aktuelle Rechtslage, nach der es den Providern untersagt ist, bei zeit- und volumenunabhängigen Zugängen - also Flatrates -, die dynamisch vergebenen Internet-Adressen längerfristig zu speichern. Von der Maßnahme sollen auch Internet-Provider wie T-Online, Congster oder 1&1 betroffen sein, die den T-Com-Backbone als Vorleistungsprodukt nutzen und damit IP-Adressen aus dem T-Com-Vorrat vergeben. Auch Arcor soll seine Speicherungspraxis umstellen, das Unternehmen wollte dies jedoch nicht bestätigen. Hinweise von nicht genannten Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden würden jedoch darauf hindeuten, dass auch Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn die Adressen vor mehr als acht Tagen vergeben wurden.

Ein Staatsanwalt äußerte sich heise online gegenüber besorgt über die Maßnahme. Demnach könnten hierdurch sogar große Ermittlungsverfahren scheitern und das Betrügen im Internet würde leichter. Der Staatsanwalt befürchtet eine Zunahme von Eilanfragen bei der T-Com. Diese müsse durch organisatorische und personelle Maßnahmen sicherstellen, das bei der engen Frist von sieben Tagen kein Datenverlust eintritt. Als Hintergrund der Maßnahme vermutet er eine Überschwemmung des Providers mit Anfragen zu Urheberrechts-Verletzungen durch eine Welle von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsen-Nutzer. Die T-Com würde jetzt die Notbremse ziehen.

IP-Adressen werden nur noch sieben Tage vorgehalten

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Server.met - eMule Server

eMule nutzt wie auch eDonkey die sogenannten Server, um Zugang zum eDonkey-Netzwerk zu bekommen. Man kann sie als Vermittlungsstellen bezeichnen, die Euren eigenen Client am Netz teilhaben lassen und Eure freigegebenen Dateien für andere zur Verfügung stellen.

Im Grunde genommen sind Server also nichts anderes als eine Art Index für alle Dateien, die die zu ihnen verbundenen Nutzer tauschen. Die Suche nach Dateien oder ihren Quellen wird ebenfalls von den Servern erledigt. Es befinden sich keine Dateien auf den Servern!

Ein Serverlisten-Update wird eigentlich nur für den ersten Zugang zum eDonkey-Netzwerk benötigt. Sobald eMule mit einem Server verbunden ist, bietet es eigene, intelligente Funktionen, um die Server zu entlasten - z.B. den Quellenaustausch mit anderen Clients oder das automatische Aktualisieren der vorhanden oder neu hinzugekommen Server.

Fake-Server freie Server.met bekommst Du hier. Die Server-List dazu hier.

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eMule MoDs - mehr Features

Unter einem eMule-Mod (eMule-Modifikation) wird eine Veränderung der quelloffenen Filesharing-Software eMule verstanden.

Weil die GNU-Lizenz für OpenSource verlangt, dass der Quellcode von eMule, genau wie die jedes Mods frei zugänglich sein muss, hat sich eine internationale Modding-Kultur herausgebildet. Jeder, der die Programmiersprache C++ beherrscht, kann eigene Funktionen in eMule implementieren bzw. solche aus anderen Mods übernehmen.

Viele Features, die im Originalen eMule eingebaut wurden stammen ursprünglich aus eMule-MoDs.

Vorteile mancher Mods sind:

  • Webcache-Feature. Dieses erlaubt den Clients, im Client-zu-Client-Datentransfer den Proxyserver des Providers mitzunutzen
  • Beinahe alle Mods beherrschen ein besseres Quellenmanagement
  • Die Möglichkeit zum besseren Release von Files
  • Bessere Erkennung von Leecher- und Community-Mods als der Original-Client
  • Auch Änderungen an der GUI sind nicht unüblich
  • Einige Mods haben eine geringere Prozessor- und/oder Arbeitsspeicher-Auslastung

Eine Übersicht legaler eMule Mods findest du hier.

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eMule - der eDonkey Client

eMule LogoeMule ist ein weitverbreiteter, beliebter und quelloffener Tauschbörsen-Client für das eDonkey2000- und das Kad-Netzwerk. Er wurde als Alternative zu dem ursprünglichen eDonkey-Client entwickelt und um zahlreiche Fähigkeiten erweitert. eMule ist mittlerweile der gebräuchlichste Client für das eDonkey2000-Netzwerk.

eMule ist vorallem als OpenSource frei von Adware und Spyware. Es werden mehrere Netze (eD2k, Quellenaustausch, Kademlia) genutzt. Ein internes Kredit-System gibt Clients, die zu einem anderen Client etwas hochgeladen haben, einen besseren Platz in dessen Warteschlange. eMule verfügt über eine integrierte Datenkompression zwischen eMule- und kompatiblen Clienten

Im Mai 2006 besaß das eDonkey2000-Netzwerk laut Client angeblich knapp über 24 Millionen gleichzeitig aktive Benutzer. Der Wert variierte leicht, da er abhängig von der Tageszeit und dem Wochentag ist. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass mehrere Millionen Benutzer fälschlicherweise durch sogenannte Fakeserver generiert werden. Diese gaukeln falsche Benutzerzahlen vor, um unerfahrene User anzulocken (siehe Manipulierende Server).

Mittlerweile hat das eDonkey2000-Netzwerk FastTrack als größtes Peer-to-Peer-Netzwerk überholt und liegt in Europa an erster, weltweit an zweiter Stelle hinter Bittorrent (Juni 2004). Das ebenfalls von eMule genutzte Kademlia-Netzwerk hat etwa 2 bis 3 Millionen Benutzer, von denen allerdings etwa 97 % gleichzeitig mit einem eDonkey2000-Server verbunden sind.

Seit der Veröffentlichung des eMule-Clients bei SourceForge wurde der Client von dort über 270 Millionen mal heruntergeladen. (Stand: Januar 2007).

 


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