Torrent Seiten Offline

Seit dem gestrigen Dienstag sind zahlreiche Warez- und BitTorrent-Sites abgeschaltet worden, nachdem deren Hoster (luxemburgische Webhosting-Dienst Root eSolutions) diese von seinen Servern genommen hat.

Der Hoster hat mehrere bei ihm gehostete Warez-Seiten offline nehmen müssen, nachdem von staatlicher Seite eine Intervention erfolgt worden war:

“Es handelt sich hier in der Tat um eine Zwangsabschaltung, die über höhere Instanzen bewirkt wurde (Stichwort: Musik/Film-Industrie und Copyright Verletzungen). Interpol scheint da auch teilweise im Spiel zu sein. Diese Verordnung kam schon vor einer Woche, jedoch hat man uns Zeit gelassen um die betroffenen Kunden zu informieren. Den meisten Kunden schien das aber egal zu sein, da nur die wenigsten eine Reaktion zeigten. Vermutlich wird jetzt jeder zweite seine Seite zu OVH oder Hetzner umleiten, was jedoch auf Dauer nicht gut gehen wird, da diese den selben EU Direktiven unterliegen wie Luxemburg und alle anderen EU-Mitgliedstaaten. Wir, die Betreiber von server.lu können und wollen uns nichts vormachen, denn wir haben alles Mögliche getan um unsere Kunden zu informieren. Dass jetzt in diversen Foren die Gerüchteküche am Brodeln ist wird unvermeidbar sein.”

Torrent seiten, die betroffen sind:

www.torrent.to

www.g-stream.in

www.chili-warez.net

www.never-bust.org

www.united-ddl.biz

www.firefiles.in

www.relfreaks.com

www.flashload.org

www.datensau.org

www.saugking.net

www.serienfreaks.to

www.toxic.to

www.fettrap.com

www.steelwarez.com

www.ddl-warez.org

www.oxygen-warez.com

www.xxx-4-free.net

www.sceneload.com

www.feeling-warez.eu

www.flatliners.x2.to

www.warez2go.6x.to

www.leech-or-die.6x.to

www.mcload.ddl.cx

www.unlimited.gulli.to

www.ddl-scene.com

www.scum.in

www.sdx.cc

http://www.gulli.com/news/server-lu-diverse-warez-und-2009-05-20/


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Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Nach einem Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen könnte der Abmahnwahn zurückgehen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.
 
 Ein Hersteller von Computerspielen, hatte (wie üblich) Strafanzeige gegen einen Tauschbörsennutzer gestellt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anfang 2008 bei der Telekom anhand der dynamischen IP-Adresse die persönlichen Daten des Dateitauschers ermittelt und diese an das Unternehmen übergeben. Der Hersteller mahnte den P2P-Nutzer ab, dieser weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
 
 Den darauffolgenden Antrag auf einstweilige Verfügung wies das LG Frankenthal nun wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Die übermittelten Daten seien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertbarkeit von unter Verletzung von Grundrechten erlangten Beweismittel nicht verwertbar.

 http://www.emule-mods.de/?news=49

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Schlappe für Sony BMG und proMedia

LG Hamburg: Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen: Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest.

Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr 2006 die Titel “Durch die Nacht” und “Symphonie” der deutschen Band Silbermond angeboten wurden. Die Beklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Weder seien die Musikdateien auf ihrem Computer gespeichert noch hätte ein Haushaltsmitglied die vorgeworfene Tat ausgeführt.

 http://www.emule-mods.de/?news=48

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Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten

Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe “ganz erhebliche Konsequenzen” für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur “geringfügige Einschränkungen”.

http://www.emule-mods.de/?news=47

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Die eMule und eDonkey Server Kriese

Die deutsche Musikindustrie vermeldete am letzten Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe “in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden” (Az. 308 O 273/07) so die IFPI. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber jedoch lediglich, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten. Gleichlautende Beschlüsse haben der IFPI zufolge auch die Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf gegen Server-Betreiber erlassen.

Weil eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen. Laut Urteil hat der Server-Betreiber “willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt”, ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Spätestens nach der Abmahnung der Rechteinhaber habe er demnach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehabt und hätte dann “wirksame Maßnahmen ergreifen” müssen, um diese künftig zu verhindern.

Fake-Server freie Server.met bekommst Du hier. Die Server-List dazu hier.

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Filesharing = Bagatellkriminalität

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht. 

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH  ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

mehr… Filesharing = Bagatellkriminalität

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RapidShare AG klagt gegen GEMA

Die RapidShare AG reichte heute beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA ein, um Rechtssicherheit für den Betrieb ihres Webhosting-Dienstes rapidshare.com zu schaffen. Das Verfahren dürfte auch für andere Anbieter interessant sein, denn es soll grundsätzlich klären, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern.

Im Mittelpunkt steht die Unterscheidung zwischen Dateien und Musikwerken. Fraglich ist insbesondere, ob sich die Pflichten des File-Hosters darauf beschränken, die Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde, oder ob er gezwungen ist den Zugang zu allen Files zu sperren, die das vom Urheber gemeldete Musikwerk enthalten. Da ein Titel in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden kann, müsste der Anbieter in diesem Fall Inhalte vorab prüfen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Das Telemediengesetz sowie die europäische Gesetzgebung befreien externer Link in neuem Fenster folgtHoster jedoch ausdrücklich von proaktiven Prüfungspflichten.

“Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend”, erläutert Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. “Zum einen sind viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen ungeklärt. Zum anderen können bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird, so wie es das Telemediengesetz - im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - fordert. Beispielsweise haben Konsumenten in vielen Fällen ein Recht auf private Kopien ihrer Musik. Es ist nicht möglich bereits im Vorfeld zu erkennen, ob jemand beabsichtigt den Link zu dieser Datei öffentlich zugänglich zu machen.”

Rapidshare, 1 Click Hoster, GEMA, Raubkopie, PrivatkopieIm März hatte das Landgericht Köln den Widerspruch der RapidShare AG gegen eine einstweilige Verfügung der GEMA zunächst zurückgewiesen. Es hatte jedoch deutlich gemacht, dass der Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt wird, wenn das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Ob das der Fall ist, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt.

Die RapidShare AG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. “Wir sind davon überzeugt, dass der Konflikt mit der GEMA gelöst werden kann und es gleichzeitig möglich ist, Innovationen Rechnung zu tragen”, schließt Chang.

http://www.allnews.de/11-gema-gegen-rapidshare-warez.html

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Rapidshare unterliegt GEMA

Landgericht Köln bestätigt einstweilige Verfügung

 

Das Landgericht Köln hat seine einstweilige Verfügung gegen die Sharehoster Rapidshare und RapidTec bestätigt. Die Betreiber müssen zukünftig kontrollieren, dass keine GEMA-geschützten Werke mehr über die Web-Seiten Rapidshare.de und Rapidshare.com verbreitet werden. Das teilte die Rechteverwertungsgesellschaft gestern in Berlin mit. 

Rapidshare ermöglicht den Upload von Dateien, die anschließend anderen Anwendern zum Download bereitgestellt werden. Bei der kostenlosen Nutzung fällt eine Wartefrist an, in der Werbung eingeblendet wird. Zahlende Kunden können sofort herunterladen.

Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass es den Dienstbetreibern ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen zumutbar ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese sich nicht wiederholen bzw. fortsetzen. In diesem Sinne wurde bereits im Januar im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden.

“Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Aufgabe der Rechteinhaber sein kann, auf eigene Kosten fortgesetzt Dienste zu kontrollieren, die mit der illegalen Nutzung ihrer Werke wirtschaftlichen Profit erzielen”, kommentierte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Die Betreiberfirma Rapidshare mit Sitz in der Schweiz kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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Bald leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern?

Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten Auskunfts-Anprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am Freitag in Berlin stimmten die Länderchefs für die entsprechenden Empfehlungen des Rechtsausschusses. Die Länderkammer fordert demnach eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Hauptzielrichtung des Vorstoßes ist es, Urheberrechtsverletzer im Internet leichter zu enttarnen.Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf zur Umsetzung einer lange umkämpften EU-Richtlinie vorgesehen, erstmals einen Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte wie Zugangsanbieter zum Internet zu schaffen – danach müssen etwa Internet-Provider Auskunft über die Daten von Nutzern gegenüber Rechteinhabern geben, wenn diese den Nutzern Verletzung ihrer Urheberrechte unter anderem an Musik oder Filmen vorwerfen. Diese Auskunftsrechte sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem “gewichtigen Eingriff” in Urheberrechte gegenüber einem “in gewerblichem Ausmaß” tätigen Provider geltend machen können. Der Rechtehalter soll dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen müssen, dass seine Rechte “in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse” verletzt worden sind. Die Regierung hält überdies bei Internetfällen die Einholung einer richterlichen Genehmigung für nötig. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen.

Zugleich wandte sich der Bundesrat auch gegen das Ansinnen der Bundesregierung, mit einer Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Antrag auf ein Auskunftsersuchen die Lahmlegung des Justizapparates durch Urheberrechtsfälle zu verhindern. Dies könne “eine Rechtsverfolgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos erscheinen lassen”.
Darüber hinaus will der Bundesrat der umstrittenen Anzeigenmaschinerie der Firma Logistep eine ausdrückliche rechtliche Basis verschaffen.

Beim Schadensersatz schlagen die Länder vor, dass der Rechteinhaber künftig unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn verlangen können soll. Bisher erhalte dieser in der Praxis häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, sodass für den Verletzer ein Verstoß relativ risikolos sei. Insgesamt hat der Bundesrat so die Forderungen der Phonoverbände schier ohne Abstriche übernommen.

Gekürzte Version des Heise-Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86487

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Host Europe schaltet mp3flat.com ab

Heute gegen 17 Uhr ist der Webradiodienst mp3flat abgeschaltet worden obwohl die Betreiber den Betrieb der Plattform durch das Recht auf Privatkopie als gedeckt sehen. Ein Urteil wird auf den 28.2. erwartet, eine Woche davor knickte Hoster HostEurope vor der GEMA ein, die mit einer einstweiligen Verfügung gedroht hatte.

Laut Anwalt von mp3flat handelt es sich bei mp3flat.com insbesondere in der kostenlosen Form, als einen vom Recht auf Privatkopie gedeckten Dienst - eine “intelligente Aufnahmetechnik, die das technisch Machbare im digitalen Zeitalter widerspiegelt“.

Das Landgericht Köln wird in einer Woche das Urteil über den Fall mp3flat.com sprechen. Die GEMA schoss sich mit der Drohung einer EV gegen Hoster HostEurope nach Ansicht der Betreiber ins eigene Bein:

Die Abschaltung ist sehr bedauerlich, denn unabhängig von der komplizierten Rechtsfrage, ob dieser Online-Radiorekorder vom Recht auf Privatkopie gedeckt ist, haben wir für unsere Mandantin die mp3flat Ltd. Verhandlungen mit der GEMA über eine Lizensierung geführt. Der Dienst hätte also auch für die GEMA eine Einnahmequelle werden können.”

Das Angebot wird nun - wieder einmal - umgestaltet. Voraussichtlich Anfang März soll es in neuer Form wieder online sein.

 

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