Google Chrome kopiert - ähm Portable

Wer Angst vor Googles Datenbunker hat kann sich entweder die eindeutige Client-ID rauslöschen:

Dazu sucht man, ohne dass Chrome läuft, die Datei “Local State” im Google- Installationsverzeichnis unter “User Data” und ersetzt die Strings “client_id” und “client_id_timestamp” etwa durch die Werte, die in der erwähnten Portable-Version eingetragen sind: EBC67FD6-67F4-AEBC-45E0-2A7F45EBC6E0 und 1290204417. Es ist allerdings nicht bekannt, ob dies die einzige Speicherstelle der ID ist….

… oder holt sich die ‘Portable Chrome’, die schon mitunter zig-tausend mal geladen wurde und stets die selbe ID enthält…
>> Chrome Protable


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Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Nach einem Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen könnte der Abmahnwahn zurückgehen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt.
 
 Ein Hersteller von Computerspielen, hatte (wie üblich) Strafanzeige gegen einen Tauschbörsennutzer gestellt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anfang 2008 bei der Telekom anhand der dynamischen IP-Adresse die persönlichen Daten des Dateitauschers ermittelt und diese an das Unternehmen übergeben. Der Hersteller mahnte den P2P-Nutzer ab, dieser weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
 
 Den darauffolgenden Antrag auf einstweilige Verfügung wies das LG Frankenthal nun wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Die übermittelten Daten seien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertbarkeit von unter Verletzung von Grundrechten erlangten Beweismittel nicht verwertbar.

 http://www.emule-mods.de/?news=49

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Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten

Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid: Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am gestrigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe “ganz erhebliche Konsequenzen” für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur “geringfügige Einschränkungen”.

http://www.emule-mods.de/?news=47

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